Die Zörbiger Saftbahn

Pressemeldung vom 14.07.2004


Verkehrsminister Daehre: Gesunder Mix aus Bahn und Bus Gebot der Stunde

Die Landesregierung hat heute beschlossen, den Entwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz in ein Anhörungsverfahren zu geben, in das neben den kommunalen Spitzenverbänden und den Verbänden der Verkehrtreibenden eine Reihe weiterer Verbände und Träger öffentlicher Belange einbezogen werden.
Der heute vorliegende Entwurf eines ÖPNV-Gesetzes stellt die erste gesetzgeberische Initiative in Umsetzung des "Handlungskonzeptes zur nachhaltigen Bevölkerungsentwicklung" dar, das die Landesregierung auf der Grundlage der Ergebnisse der dritten regionalisierten Bevölkerungsprognose beschlossen hatte.
Mit dem Entwurf für ein neues ÖPNV-Gesetz reagiert die Landesregierung auf die veränderten demographischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, die sich wie in allen Bereichen der Daseinsvorsorge auch auf den öffentlichen Personennahverkehr auswirken.
Es folgt der Notwendigkeit, die straßen- und schienengebundenen Verkehrsträger entsprechend ihrer wirtschaftlichen Stärken in einem neuen Mix der Bahn- und Busangebote zu optimieren. Dabei sind die Teilsysteme verstärkt miteinander zu verzahnen.
Um die verbleibenden Potenziale zahlender Fahrgäste in den Regionen und den nachfrageschwachen Zeiten in städtischen Bereichen auszuschöpfen, sind die herkömmlichen Linienverkehre durch flexible Bedienformen zu ersetzen bzw. als Zubringerverkehre zu entwickeln. Unter flexiblen Bedienformen werden Angebote wie Linientaxi, Anrufsammeltaxi und Anrufbus zusammengefasst, die anders als der klassische Linienverkehr nur nach vorheriger Bestellung verkehren. Vielerorts werden diese Verkehre unter Einbeziehung des Taxi- und Mietwagengewerbes durchgeführt und eröffnen dem Gewerbe neue wirtschaftliche Möglichkeiten. Solche in Sachsen-Anhalt bereits praktizierten Angebotsformen werden durch die Zielsetzung des Gesetzes zu einem gleichwertigen Instrument bei der Schaffung eines Verkehrsträgermixes.
Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Dr. Karl-Heinz Daehre unterstrich: "Nur ein neuer Mix von Bahn und Bus sowie von flexiblen Bedienformen kann die Zukunftsfähigkeit des ÖPNV sichern."
Die wesentlichen Inhalte des Gesetzes sind:
die Zusammenführung der bisher zwischen Kommunen und Land getrennten Aufgaben- und Finanzverantwortung bei den Aufgabenträgern. Durch die damit verbundene Übertragung der Gesamtverantwortung für investive und konsumtive Mittel wird die Eigenverantwortung der kommunaler Ebene gestärkt.
Der ÖPNV wird im Entwurf als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge beschrieben und gehört somit in den Kanon der Pflichtaufgaben der Kommunen. Durch das vorliegende Urteil des Landesverfassungsgerichts zum gegenwärtigen ÖPNV-Gesetz war es auch möglich, den notwendigen Landesanteil der Finanzausstattung für das Gesetz zu bestimmen. Mit dieser Regelung folgt die Landesregierung einem Wunsch der Kommunen, den diese bereits früher vorgetragen hatten.
Neuland betritt das Gesetz im Bereich der Mittelausreichung an die kommunalen Aufgabenträger. Sie erfolgt nach vier leistungsabhängigen Finanzierungsfaktoren. Mit 40% werden dabei Fahrten pro Einwohner des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt besonders hoch bewertet. Weitere Faktoren sind die angebotenen Fahrplankilometer (25%) und die Fläche (30%). Der erhöhte Aufwand für die Infrastruktur von Straßenbahnen wird in einem Straßenbahnfaktor (5%) berücksichtigt.
Der Entwurf enthält eine Option, Mittel nach § 45a PBefG an die ÖPNV-Aufgabenträger zu übertragen. Das ist ein weiterer Schritt zur Zusammenführung der Aufgaben- und Finanzverantwortung beim ÖPNV-Aufgabenträger und erweitert dessen Möglichkeiten, Fahrten im "Ausbildungsverkehr" unabhängig von der bisherigen Förderung, flexibler zu gestalten. Das stellt bundesweit ein Experiment dar. Den Kommunen soll auf diese Weise ermöglicht werden, den Schülerverkehr bedarfsgerechter zu gestalten.
Um bei flexiblen Bedienformen einen schnellen Durchbruch zu erzielen, beinhaltet das Gesetz ein degressives Anreizsystem. Ab 2005 wird danach ein über drei Jahre abschmelzender Zuschlag für jene Fahrkilometer ausgereicht, die mit flexiblen Bedienformen erbracht werden.
Die Landesregierung wird den Entwurf im September den Landtag einbringen. Ziel ist es, das Gesetz nach entsprechender parlamentarischer Beratung am 1. Januar 2005 in Kraft zu setzen.

Ministerium für Bau und Verkehr - Pressemitteilung Nr.: 037/04, 14.07.2004

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