Die Zörbiger Saftbahn

Pressemeldung vom 08.09.2003


Bahnübergänge sind wichtige Gemeinschaftsaufgabe von Bahn, Bund und Straßenbaulastträger

Jeder Partner investiert pro Jahr jeweils rund 170 Millionen Euro

Da Bahnübergänge sowohl Straße als auch Schiene berühren, sind sie eine Gemeinschaftsaufgabe: Soll eine technische Sicherung, beispielsweise eine Schranke oder eine Lichtzeichenanlage mit Halbschranken, eingebaut oder ein Bahnübergang beseitigt werden, müssen Bahn, Bund und Straßenbaulastträger als Eigentümer der Straße dieses vereinbaren. Die Bahn kann also nicht allein über die technische Sicherung eines Bahnübergangs sowie Alternativen (zum Beispiel Ersatz durch eine Brücke, Unterführung) befinden. Die Gemeinschaftsaufgabe wird auch bei der Kostenverteilung deutlich. Der Gesetzgeber schreibt im Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) vor, dass die Kreuzungspartner Straße und Schiene je ein Drittel der anfallenden Kosten tragen. Das letzte Drittel trägt der Bund.

Die Sicherungsart der Bahnübergänge richtet sich nach der Geschwindigkeit auf der Schiene, dem Verkehrsaufkommen auf der Straße und nach den örtlichen Gegebenheiten. Bei Strecken, auf denen die Züge mit Geschwindigkeiten von mehr als 160 Stundenkilometern fahren, sind Bahnübergänge nach den Bestimmungen der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (§ 11 EBO) nicht mehr zulässig.

Bei so genannten Verkehrsschauen werden die Bahnübergänge alle zwei Jahre von der Deutschen Bahn AG, der jeweiligen Gemeinde, Straßenbaulastträger, Eisenbahnbundesamt sowie Vertretern der zuständigen Polizei / Grenzschutz besichtigt. Dabei befinden die teilnehmenden Parteien gemeinsam, ob die am Bahnübergang vorhandene Technik und Verkehrsbeschilderung in ihrem Zustand ausreichend ist bzw. welche Änderungen erforderlich sind. Auch dieses ist rechtlich geregelt und in der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) verbindlich festgelegt.

Alle technisch nicht gesicherten Bahnübergänge werden darüber hinaus routinemäßig dreimal pro Jahr überprüft, die technisch gesicherten unterliegen zweimal jährlich einer strengen Kontrolle.

In Deutschland gibt es derzeit rund 24.000 Bahnübergänge allein im Netz der Deutschen Bahn AG. Hinzu kommen weitere Bahnübergänge anderer nichtbundeseigener Bahnen und Industriebahnen. Knapp die Hälfte der Bahnübergänge der DB AG ist technisch gesichert, davon rund 40 Prozent mit vollem Schrankenabschluss, 44 Prozent mit Halbschranken (zusätzlich Blinklicht oder Lichtzeichen), 15 Prozent mit Blinklicht und ein Prozent mit Lichtzeichen (Rot / Gelb). Lichtzeichen oder Blinklichter mit Halbschranken werden automatisch vom Zug angesteuert. Sie bieten den Vorteil, dass der Verkehrsteilnehmer nicht von Schranken eingeschlossen werden und den Schienenbereich ungehindert verlassen kann.

Zur Sicherung der Bahnübergänge wendet allein die DB AG bundesweit
jährlich rund 170 Millionen Euro auf. Hinzu kommen weitere 340 Millionen Euro, die vom Bund und den Straßenbaulastträgern aufgebracht werden. Zudem verringert die Bahn die Zahl der Übergänge stetig. Seit Jahren sind die Unfallzahlen auf Bahnübergängen deutlich rückläufig: Kam es 1994 noch zu 628 Unfällen, verzeichnete die Statistik 2002 an Bahnübergängen insgesamt 294 Verkehrsunfälle.

Trotz Beseitigung von Bahnübergängen und Einbau von automatischer Sicherungstechnik kommt es leider immer wieder zu schweren und spektakulären Unfällen. Weil 97 Prozent der Bahnübergangsunfälle auf Fehlverhalten von Straßenverkehrsteilnehmern zurückzuführen sind, betreibt die Bahn gemeinsam mit dem Bundesgrenzschutz und Verkehrsverbänden intensive Aufklärungsarbeit. Dazu gehören Fernsehspots in der Serie
"Der 7. Sinn" ebenso wie die Kooperation "sicher drüber" mit ADAC und DVR unter wissenschaftlicher Begleitung.

Grundsätzlich ist jeder Bahnübergang mit dem Andreaskreuz gekennzeichnet, das dem Schienenverkehr Vorrang vor dem Straßenverkehr einräumt. Der Grund für diese absolute Vorfahrt ist verständlich, denn Schienenfahrzeuge können nicht ausweichen und haben einen extrem langen Bremsweg – selbst bei niedrigen Geschwindigkeiten. Deshalb werden beispielsweise schon Straßenbahnen auch in aller Regel Vorrang vor Pkw und Lkw eingeräumt.

Unkenntnis über die Bedeutung des Andreaskreuzes, Leichtsinn oder Unaufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer sind bei Bahnübergangsunfällen in den meisten Fällen die Ursache.
In diesem Zusammenhang lautet der dringende Appell aller Partner: Das Andreaskreuz (Zeichen 201 der Straßenverkehrsordnung) und die technischen Sicherungsanlagen an den Bahnübergängen müssen ernst genommen werden.

Themendienst Deutsche Bahn AG, 08.09.2003

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